Mitgliederversammlung des SSV 90 Landsberg
Lutz Kalmus, 08.01.2015
Alle Mitglieder des SSV 90 Landsberg werden zur außergewöhnlichen Mitgliederversammlung des SSV 90 Landsberg eingeladen.
- Datum: 21.01.2015
- Zeit: 18:00 Uhr
- Ort: Sportlerheim, Bergstr. 19
Tagesordnungspunkte:
- Satzungsänderung - §15 Auflösung des Vereins
- Ergänzung - §3 Mittelverwendung
§ 15 - Neufassung
Wird mit der Auflösung des Vereins nur eine Änderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem gleichartigen anderen Verein angestrebt, so dass die unmittelbare, ausschließliche Verfolgung des bisherigen Vereinszweckes durch den neuen Rechtsträger weiterhin gewährleistet wird, geht das Vereinsvermögen auf den neuen Rechtsträger über. Vor der Durchführung ist das Finanzamt zu hören. Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder der Wegfall steuergünstiger Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Landsberg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung des Sports zu verwenden hat.
§ 3 - Ergänzung
Kann-Klausel: Tätigkeiten, die im Dienst des Vereins durchgeführt werden, können nach Maßgabe eines Vorstandsbeschlusses angemessen vergütet werden.
Mit freundlichen Grüßen
1. Vorsitzender des SSV 90 Landsberg
Burkhard Pohl
